von doelf » 19 Okt 2020, 13:47
neO hat geschrieben: ↑19 Okt 2020, 09:23
Im Ernst:
"Ein Personen Verbot" für in die Stadt einfahrende, würde momentan fast eine Autofreie Stadt bedeuten.
Oder ein Viertel, wenn alle zusammenrücken.
Fahrgemeinschaften wäre sinnvoll. Aber mit Corona? Mit flexiblen Arbeitszeiten?
Für Fahrgemeinschaften gilt derzeit Maskenpflicht und Mindestabstand. Ob man mit Maske fahren darf, wurde rechtlich meines Wissens noch immer nicht geklärt. Mindestabstand im PKW funktioniert eh nicht.
Und dann das Problem namens Fiskus: Selbst wenn Du dir nur deine eigenen Unkosten erstatten lässt, muss diese regelmäßige Einnahme dem Finanzamt gemeldet werden. Einige Versicherungen betrachten dies dann als gewerbliche Nutzung und möchten daher einen Aufschlag aufgrund des höheren Risikos für die Mitfahrer. Und natürlich darf der Fahrer selbst nur den kürzesten Weg zu seinem Arbeitsplatz absetzen, auch wenn er für die Kollegen einen Umweg fährt. Wenn diese dann wiederum ihre Fahrtkosten absetzen und sich daraus Distanzdifferenzen ergeben, droht wenn's dumm läuft eine Steuerprüfung. Fällt der eigene PKW unerwartet aus, können die Mitfahrer übrigens sogar Schadensersatz bzw. eine Ersatzbeförderung fordern.
Ist doch schon, wenn gute Konzepte mal wieder in Bürokratie und Gesetzen ersticken...
Gruß
Michael
[quote=neO post_id=118411 time=1603092195 user_id=306]
Im Ernst:
"Ein Personen Verbot" für in die Stadt einfahrende, würde momentan fast eine Autofreie Stadt bedeuten.
Oder ein Viertel, wenn alle zusammenrücken.
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Fahrgemeinschaften wäre sinnvoll. Aber mit Corona? Mit flexiblen Arbeitszeiten?
Für Fahrgemeinschaften gilt derzeit Maskenpflicht und Mindestabstand. Ob man mit Maske fahren darf, wurde rechtlich meines Wissens noch immer nicht geklärt. Mindestabstand im PKW funktioniert eh nicht.
Und dann das Problem namens Fiskus: Selbst wenn Du dir nur deine eigenen Unkosten erstatten lässt, muss diese regelmäßige Einnahme dem Finanzamt gemeldet werden. Einige Versicherungen betrachten dies dann als gewerbliche Nutzung und möchten daher einen Aufschlag aufgrund des höheren Risikos für die Mitfahrer. Und natürlich darf der Fahrer selbst nur den kürzesten Weg zu seinem Arbeitsplatz absetzen, auch wenn er für die Kollegen einen Umweg fährt. Wenn diese dann wiederum ihre Fahrtkosten absetzen und sich daraus Distanzdifferenzen ergeben, droht wenn's dumm läuft eine Steuerprüfung. Fällt der eigene PKW unerwartet aus, können die Mitfahrer übrigens sogar Schadensersatz bzw. eine Ersatzbeförderung fordern.
Ist doch schon, wenn gute Konzepte mal wieder in Bürokratie und Gesetzen ersticken...
Gruß
Michael